Subunternehmer gesucht: Outsourcing mit Arbeitern
aus Osteuropa
Subunternehmer sind gesucht, denn sie bieten eine effiziente Möglichkeit, Personalengpässe zu vermeiden, Personalkosten zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Mit Arbeitern aus Osteuropa profitieren deutsche Unternehmen daher mehrfach. Für das Outsourcing werden heute oftmals Subunternehmer gesucht, deren Arbeiter die vereinbarten Ziele im Rahmen eines Werkvertrags umsetzen.
Ohne Fremdpersonal können viele Unternehmen große Aufträge oft nicht annehmen. Auch eine dauerhafte Produktionsauslagerung ist durch das Outsourcing an Subunternehmer aus Osteuropa möglich.
Was ist ein Subunternehmen?
Ein Subunternehmen, auch als Nachunternehmen bezeichnet, ist ein eigenständiges Unternehmen und kann in einer beliebigen Rechtsform firmiert sein. Es erbringt im Auftrag eines Hauptunternehmens eine per Werkvertrag beschriebene Werksleistung oder per Dienstvertrag eine erfolgsunabhängige Arbeitsleistung. Die Auftragserteilung wird im Werkvertrag beschrieben. Das Outsourcing an Subunternehmen ist eine Alternative zur klassischen Zeitarbeit.
Bei der Zusammenarbeit mit einem Subunternehmer aus Osteuropa verpflichtet sich dieser zur „Herstellung eines Werks“. Werkverträge werden in vielen Branchen geschlossen, unter anderem für das Outsourcing in der Logistik, im Baugewerbe und in der Industrie. Notwendige Leistungen erbringen im Rahmen eines Werkvertrags zum Beispiel Schlosser, Schweißer, Kommissionierer, Lagerhelfer, Gabelstaplerfahrer, Produktionshelfer und Anlagenmonteure.
Vorteile der Beschäftigung von Subunternehmen aus Osteuropa
Mit Subunternehmern aus Osteuropa lassen sich Projekte fristgerecht erledigen, vor allem bei großen Projekten sind diese deshalb oftmals unerlässlich. In Deutschland erbringen Subunternehmen in der Bauwirtschaft rund 30 Prozent aller Leistungen. Auftraggeber wie Generalunternehmer im Baugewerbe finden mithilfe von Subunternehmen die benötigten Fachkräfte für ihre Bauprojekte.
Ihre Vorteile als Auftraggeber im Überblick:
Die Arbeiter sind bei dem Subunternehmen angestellt und werden entsendet.
Das Outsourcing bietet ein exzellentes Preis-Leistungs-Verhältnis.
Sie profitieren von niedrigen Kosten, Planungssicherheit, minimieren Risiken und müssen keine Sozialversicherungsbeiträge abführen.Bei Schäden oder Mängeln haftet der Subunternehmer.
Durch die Kooperation mit Subunternehmern können Sie Entwicklungs-, Produktions-, Dienstleistungs- und vor allem Personalkosten senken.
Oftmals sind die Werkvertragsarbeiter fachspezifisch ausgebildet und haben langjährige Berufserfahrung.
Bei der Einsatzdauer der Arbeiter aus Osteuropa sind Sie flexibel.
Bei Erkrankungen der Arbeitnehmer fallen für Sie keine weiteren Kosten an.
Ein Werkvertrag wird abgeschlossen, wenn die Arbeiter selbstständig arbeiten und nicht weisungsgebunden sind. Wenn es jedoch an einer Selbstständigkeit mangelt und kein Werk geschuldet wird, ist das Outsourcing per Arbeitnehmerüberlassung mit Leiharbeitern die geeignete Form. Gerne beraten wir Sie zu Ihrem individuellen Bedarf.
Ablauf der Beauftragung von Subunternehmen
WorkFlow-Europe ist Ihr erfahrener Vermittler für Subunternehmer und findet passende Partner aus Osteuropa für Ihren Bedarf.
Unsere Zusammenarbeit durchläuft die folgenden Schritte:
Wir besprechen Ihren Bedarf bezüglich Teamgröße, Gewerbe, Tätigkeit, Einsatzort, Startzeit und Dauer und definieren den Auftrag.
Wir erstellen ein Angebot und nach der Angebotsbestätigung reservieren wir ein Subunternehmen.
Unser Team stellt Ihnen die Verträge zur Verfügung und unterstützt Sie bei den Papieren.
Sie unterschreiben das Vertragswerk und anschließend unterschreibt das Subunternehmen.
Die Werkvertragsarbeiter erbringen die vereinbarten Werksleistungen und erfüllen den Werkvertrag.
Sie bezahlen für das Outsourcing bzw. die Produktionsauslagerung an einen Subunternehmer aus Osteuropa einen Fixpreis,
der die Anreise, Unterkunft und das interne Management abdeckt.
Subunternehmer gesucht? Workflow-Europe vermittelt
Ihnen loyale Partner
Profitieren Sie von einem Netzwerk, das Ihr Outsourcing mittels Werkverträge über interne Ressourcen sowie Subunternehmen bzw. Nachunternehmen aus Osteuropa perfekt abdeckt. Wir arbeiten mit Subunternehmen aus Polen, Rumänien, der Slowakei und Tschechien zusammen. Unser internationales Team vermittelt Subunternehmer aus Gewerken wie Schweißer, Schlosser und Elektriker, unterstützt Sie bei der strategischen Planung und kümmert sich um eine reibungslose Abwicklung.
Beim Einsatz von Werkvertragsarbeitern ist uns die sprachliche Verständigungsmöglichkeit wichtig, daher gehören immer Vorarbeiter oder Koordinatoren mit guten Deutschkenntnissen zu den Teams. Überdies können Sie die Einsätze mit unserem deutschsprachigen Support absprechen.
WorkFlow-Europe legt besonderen Wert auf die Rechtssicherheit. Die jeweilige Personallösung für das Outsourcing bzw. die Produktionsauslagerung wird von uns daher stets intern rechtlich geprüft. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass Ihre Zusammenarbeit mit einem Subunternehmer aus Osteuropa den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Das Team von WorkFlow-Europe sucht passende Subunternehmen, übernimmt für Sie die Auswahl und gründliche Prüfung der Bewerber, kümmert sich um die Gehaltsabrechnungen inklusive Administration der Mitarbeiter sowie die Personal- und Lohnverwaltung.
Subunternehmer gesucht? Dann kontaktieren Sie uns, lassen Sie sich beraten und profitieren Sie vom Outsourcing mithilfe von Werkverträgen sowie zuverlässigen Subunternehmen aus Osteuropa. Mit Unterstützung von WorkFlow-Europe können Sie auch kurzfristigen Bedarf abdecken. Wir vermitteln qualifizierte Fachkräfte sowie motivierte Hilfsarbeiter passend zu Ihren Anforderungen.
FAQ: Häufige Fragen zum Thema ‘Subunternehmer gesucht – Outsourcing per Werkvertrag’
Was ist der Unterschied zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag?
Bei einem Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) verpflichtet sich der Subunternehmer zur Herstellung eines Werks und eines Arbeitserfolgs ohne gravierende Mängel. Ein Werkvertrag besteht zwischen Ihnen als Hauptunternehmen und dem Subunternehmen, das Teilleistungen erbringt. Feste Bestandteile der Vereinbarung sind ein Leistungsverzeichnis und bei Bauprojekten eine Baubeschreibung. Demgegenüber reicht zur Erfüllung eines Dienstvertrags (§§ 611 ff. BGB) das Erfolgsbemühen auch ohne Erfolg aus. Der Auftragnehmer verpflichtet sich dabei nur zur reinen Leistung.
Was ist ein Subunternehmervertrag?
Bei einem Subunternehmervertrag kann es sich um einen Werkvertrag, einen Dienstvertrag oder auch um einen Bauvertrag handeln. Tatsächlich gibt es für den Subunternehmervertrag im deutschen Recht keine spezielle Regelung: Weder das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) noch die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) sehen darunter einen besonderen Vertragstyp. Es handelt sich dabei um einen Vertrag zwischen einem vom Endkunden beauftragten Hauptunternehmer und einem weiteren Unternehmer – dem Subunternehmer. Zwischen dem Endkunden und dem Subunternehmer besteht keine vertragliche Beziehung. Der Subunternehmervertrag regelt die Durchführung des Auftrags bzw. von Teilen des Gesamtauftrags durch den Subunternehmer.
Ist der Einsatz eines Subunternehmers aus Osteuropa jederzeit möglich?
Ob der Einsatz eines (osteuropäischen) Subunternehmers möglich ist, hängt von den vertraglichen Regelungen zwischen dem Auftraggeber und dem Hauptunternehmer ab. Wenn der Vertrag keine gesonderte Regelung zur Einsatzmöglichkeit vorzieht, ist der Einsatz bei einem BGB-Vertrag im Baugewerbe zulässig. Demgegenüber bedarf der Einsatz eines Subunternehmers bei einem VOB-Vertrag der schriftlichen Zustimmung durch den Auftraggeber. Hierbei gilt eine Ausnahme, wenn der Auftragnehmer in seinem Betrieb für die Erbringung der Leistungen nicht entsprechend eingerichtet ist.
Welche Prozesse lassen sich mithilfe von Outsourcing auslagern?
Es ist wenig verwunderlich, dass Subunternehmer gesucht sind, denn Outsourcing ist heutzutage in vielen Unternehmensbereichen nicht nur sinnvoll, sondern oftmals auch notwendig. Es eignet sich unter anderem für die Bereiche Handwerk, Logistik und Handel sowie für die (industrielle) Produktion und diverse Nacharbeiten. Mit einem Werkvertrag profitieren Sie vom großen Potenzial gut ausgebildeter Arbeiter aus Osteuropa. Die Werkvertragsarbeiter profitieren ebenfalls, da sie in Deutschland in der Regel wesentlich mehr verdienen als in ihrem Heimatland.
Worauf müssen Hauptunternehmen in Bezug auf die Subunternehmer-Haftung achten?
Eine am 1. Juli 2020 in Kraft getretene Änderung im SGB IV regelt, dass Hauptunternehmen nachweisen müssen, dass Subunternehmen die Mitteilungs- und Zahlungspflichten rund um die Unfall- und Sozialversicherungsbeiträge einhalten. Die Neuregelung zielt darauf ab, dass sich Subunternehmen keine Vorteile im Wettbewerb verschaffen können, indem sie Dumpinglöhne zahlen oder Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten. Mit WorkFlow-Europe stellen Sie sicher, dass die gesetzlichen Anforderungen für das Outsourcing erfüllt werden. Dazu gehört, dass die Subunternehmer über eine Meldebescheinigung zur Sozialversicherung verfügen und eine sogenannte A1-Bescheinigung vorliegt, mit der die Werkvertragsarbeiter in ihrem Heimatland sozialversichert bleiben.
Was ist die Dienstleistungsfreiheit?
Innerhalb der Europäischen Union gilt die Dienstleistungsfreiheit. Mit dieser Freiheit geht einher, dass ein in der EU niedergelassenes Unternehmen zum europäischen Binnenmarkt freien Zutritt hat und dort seine Leistungen ohne Einschränkungen erbringen darf. Ist ein Subunternehmer gesucht, sind Partner aus Osteuropa für das Outsourcing über Werkverträge aufgrund der beschriebenen Vorteile eine beliebte und sinnvolle Wahl.
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